Rückversand & Widerrufsrecht

Informationen zum Rückversand von online bestellten Waren

Wenn man in einem Online-Shop einen Artikel bestellt hat, den man zurücksenden möchte – sei es, weil er nicht gefällt, nicht passt, oder defekt ist – stellt sich immer die Frage, ob man die Kosten für den Rückversand selbst übernehmen muss.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Anders als in der EU gibt es in der Schweiz kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht beim Einkauf in einem Onilne-Shop. Der Grossteil der schweizer Online-Shops gewährt seinen Kunden dennoch das Recht, bestellte Artikel innerhalb einer vom jeweiligen Shop festgelegten Frist (diese liegt je nach Shop in der Regel zwischen 7 und 30 Tagen) zurückzusenden.

Auch was die Kosten für den Rückversand betrifft, gibt es ganz wesentliche Unterschiede. Nur wenige Online-Händler bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, Bestellungen kostenlos zurück zu senden. Gerade beim Kauf von Mode, wo man doch öfter mal etwas zurück schicken muss, weil es nicht so recht passt, oder doch nicht so gut aussieht, wie auf den Bildern, macht es aber natürlich durchaus Sinn, vor der Bestellung darauf zu achten.

Bestellt man als schweizer Kunde bei einem Online-Shop in Deutschland, spielen die Kosten für einen eventuellen Rückversand natürlich eine noch grössere Rolle. Denn dieser kann für Kunden aus der Schweiz schon mal teuer werden, wenn die Kosten dafür nicht vom Shop getragen werden. Hier ist also darauf zu achten, ob der Shop den kostenlosen Rückversand auch für Kunden aus der Schweiz anbietet.

 

Shops nach Option für kostenlosen Rückversand filtern

Sie kaufen lieber in Shops ein, bei denen Sie im Falle des Widerrufs nicht die Kosten für den Rückversand tragen müssen? Kein Problem! Auf Rechnungskauf.ch finden Sie diese Information nicht nur bei jedem Shop, sondern können sich mit Hilfe der Filterfunktion auf aunseren Seiten auch einfach nur jene Shops anzeigen lassen, bei denen Sie keine Kosten für einen etwaigen Rückversand übernehmen müssen.

 

Abwicklung

Um den kostenlosen Rückversand in Anspruch zu nehmen ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll, den vom jeweiligen Online-Shop vorgegebenen Ablauf einzuhalten. D.h. in den meisten Fällen müssen Sie den vom Shop zur Verfügung gestellten Retourschein und/oder Retourenaufkleber nutzen (die in der Regel entweder der Lieferung beiliegen oder im Shop ausgedruckt oder angefordert werden können) und das Paket auch beim jeweils genannten Versand-Unternehmen abgeben oder abholen lassen. Einige Shops verlangen auch eine vorherige Kontaktaufnahme.

 

Rückgabe bei Kauf auf Rechnung über Zahlungsdienstleister

Wenn man bestellte Waren zurück sendet, kann es manchmal nicht schaden zu wissen, ob der Kauf auf Rechnung im entsprechenden Onlineshop über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt wird. Der Grund: die Bezahlung der Rechnung erfolgt in diesen Fällen eben nicht an den Shop, sondern an den Zahlungsdienstleister. Und dieser weiss zunächst einmal nichts von der Rücksendung an den Händler und der damit verbundenen Stornierung der Bestellung. Der Händler muss also die Retoure an den Zahlungsdienstleister melden und dieser storniert dann die Rechnung. Aber das kann manchmal etwas dauern. Und wenn bis dahin das Zahlungsziel abgelaufen ist, schickt der Zahlungsdienstleister eine Mahnung, bei der eventuell auch Mahngebühren anfallen können. Um das zu vermeiden, sollte man mit der Rücksendung nicht bis kurz vor Ende des Zahlungsziels warten, sondern das Paket besser schon etwas früher zurück senden. Bei manchen Zahlaungsdienstleistern (z.B. bei Paysafe Pay Later) hat man über ein Kundenportal die Möglichkeit, die Retoure auch direkt an den Zahlungsdienstleister zu melden. Dadurch wird die Zahlung dann vorübergehend ausgesetzt.